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Beitragsordnung Verein

  Beitragsordnung

des Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V.
 

 
I. Die Mitgliedsbeiträge im Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. betragen für
 

 Seit 2009 ab 2018
1.  Aktive Mitgliederjährlich 60,00€ 72,00 €
2.  Aktive Mitglieder 8 bis 18 Jahrejährlich 48,00 €60,00 €
2.1 Aktive Mitglieder bis 7 Jahrejährlich 10,00 €10,00 €

2.2 incl. Longenunterricht am Montag

    (April bis Oktober)

jährlich 120,00 €

120,00 € 

oder monatlich 10,00 €

3.  Fördernde Mitgliederjährlich 120,00 €120,00 €
4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.jährlich 5 Stunden5 Stunden
5.  Arbeitsstunden  

Jedes aktive Mitglied des Reitvereins „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. ist ab 10 Jahren zur jährlichen Ableistung von 5 Arbeitsstunden, wie z.B. Reinigungsarbeiten, Unterstützung bei Veranstaltungen usw. oder zum finanziellen Ausgleich verpflichtet. Dies gilt nicht für aktive Mitglieder, die die Reitanlagen in Güsten nicht nutzen und die auch nicht an sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Die aktiven Mitglieder können sich der Arbeitsdienstleistung durch Zahlung befreien. Erfolgt auch nach Aufforderung keinerlei Abgeltung der Arbeitsstunden, ist der Vorstand berechtigt die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden hat jedes Mitglied selbstständig Buch zu führen und vom Vorsitzenden oder Kassenwart bestätigen zu lassen. Am Ende des Jahres sind die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen.
  

Aktive Mitgliederpro Std. 5,00 €10,00 €
Aktive Mitglieder unter 18 Jahrenpro Std. 1,00 €5,00 €
Aktive Mitglieder bis 9 Jahrenkeine Pflichtkeine Pflicht


  
II. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig
 

  1. Aktive Mitglieder                               25,00 €
  2. Aktive Mitglieder unter 18 Jahren    15,00 €

 
• In der Aufnahmegebühr ist der Beitrag für ein Vereins T-Shirt bereits enthalten.
 
 
III. Fälligkeiten
 
1. Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 15.12. des Vorjahres fällig und auf das Konto des Reitvereins (RV) zahlbar. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. 2. Der Arbeitsdienstbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Feststellung und Aufforderung fällig und auf das Konto des RV zahlbar. 
 

 

IV. Eintritt und Kündigung der Mitgliedschaft
 
1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Jahresbeitrag, ab 01. Juli der halbe Jahresbeitrag zu entrichten. 2. Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und kann beim Vorsitzenden schriftlich oder mündlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlöscht automatisch wenn der Jahresbeitrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (s. Pkt. III – Fälligkeiten der Beitragsordnung).
 
 
V. Geltendmachung von Verzugs- und Mahngebühren bleiben dem RV vorbehalten.

   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  
 
VI. Die Kosten für reitsportliche Aktivitäten werden wie folgt abgerechnet:
 

  1. Ab dem 01.04.2015 wird der Schulpferdeunterricht über den Verein abgerechnet. Die Übungsstunden werden von lizensierten Übungsleitern /Trainern des Vereins durchgeführt. Die jeweils gültige Preisliste ist im Schaukasten des Vereins einzusehen.
  2. Bei besonderen Anlässen (z.B. Turniere, Wanderritte, Reiterferien usw.) werden die zu entrichtenden Beiträge rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.
  3. Die Bezahlung des Schulpferdeunterrichtes erfolgt an den Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. durch Rechnungslegung oder Bankeinzug. Bei ReitunterrichtProbestunden erfolgt die Bezahlung bat beim Übungsleiter / Trainer.

 
 
VII. Inkrafttreten
 
Die Beitragsordnung tritt am 01.03.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 01.04.2015 außer Kraft.
 
 
 
 
 Claudia Schmid-Stahmann, Vorsitzende                Mandy Engelmann, Kassenwart   
 

 

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Weststr. 8

39439 Güsten

 

 
 
 

Kontakt

 

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0171 / 1247716

 
 
 

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