Beitragsordnung Verein
Beitragsordnung
des Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V.
I. Die Mitgliedsbeiträge im Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. betragen für
Seit 2009 | ab 2018 | |
1. Aktive Mitglieder | jährlich 60,00 | € 72,00 € |
2. Aktive Mitglieder 8 bis 18 Jahre | jährlich 48,00 € | 60,00 € |
2.1 Aktive Mitglieder bis 7 Jahre | jährlich 10,00 € | 10,00 € |
2.2 incl. Longenunterricht am Montag (April bis Oktober) | jährlich 120,00 € | 120,00 € oder monatlich 10,00 € |
3. Fördernde Mitglieder | jährlich 120,00 € | 120,00 € |
4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. | jährlich 5 Stunden | 5 Stunden |
5. Arbeitsstunden |
Jedes aktive Mitglied des Reitvereins „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. ist ab 10 Jahren zur jährlichen Ableistung von 5 Arbeitsstunden, wie z.B. Reinigungsarbeiten, Unterstützung bei Veranstaltungen usw. oder zum finanziellen Ausgleich verpflichtet. Dies gilt nicht für aktive Mitglieder, die die Reitanlagen in Güsten nicht nutzen und die auch nicht an sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Die aktiven Mitglieder können sich der Arbeitsdienstleistung durch Zahlung befreien. Erfolgt auch nach Aufforderung keinerlei Abgeltung der Arbeitsstunden, ist der Vorstand berechtigt die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden hat jedes Mitglied selbstständig Buch zu führen und vom Vorsitzenden oder Kassenwart bestätigen zu lassen. Am Ende des Jahres sind die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen.
Aktive Mitglieder | pro Std. 5,00 € | 10,00 € |
Aktive Mitglieder unter 18 Jahren | pro Std. 1,00 € | 5,00 € |
Aktive Mitglieder bis 9 Jahren | keine Pflicht | keine Pflicht |
II. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig
- Aktive Mitglieder 25,00 €
- Aktive Mitglieder unter 18 Jahren 15,00 €
• In der Aufnahmegebühr ist der Beitrag für ein Vereins T-Shirt bereits enthalten.
III. Fälligkeiten
1. Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 15.12. des Vorjahres fällig und auf das Konto des Reitvereins (RV) zahlbar. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. 2. Der Arbeitsdienstbeitrag ist innerhalb eines Monats nach Feststellung und Aufforderung fällig und auf das Konto des RV zahlbar.
IV. Eintritt und Kündigung der Mitgliedschaft
1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Jahresbeitrag, ab 01. Juli der halbe Jahresbeitrag zu entrichten. 2. Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und kann beim Vorsitzenden schriftlich oder mündlich erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlöscht automatisch wenn der Jahresbeitrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (s. Pkt. III – Fälligkeiten der Beitragsordnung).
V. Geltendmachung von Verzugs- und Mahngebühren bleiben dem RV vorbehalten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Die Kosten für reitsportliche Aktivitäten werden wie folgt abgerechnet:
- Ab dem 01.04.2015 wird der Schulpferdeunterricht über den Verein abgerechnet. Die Übungsstunden werden von lizensierten Übungsleitern /Trainern des Vereins durchgeführt. Die jeweils gültige Preisliste ist im Schaukasten des Vereins einzusehen.
- Bei besonderen Anlässen (z.B. Turniere, Wanderritte, Reiterferien usw.) werden die zu entrichtenden Beiträge rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.
- Die Bezahlung des Schulpferdeunterrichtes erfolgt an den Reitverein „Schweizerhof“ Güsten 1997 e.V. durch Rechnungslegung oder Bankeinzug. Bei ReitunterrichtProbestunden erfolgt die Bezahlung bat beim Übungsleiter / Trainer.
VII. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 01.03.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 01.04.2015 außer Kraft.
Claudia Schmid-Stahmann, Vorsitzende Mandy Engelmann, Kassenwart